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Oktober 2010
S a t z u n g
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein trägt den Namen „1050 Jahre Stommeln“. 2. Der Sitz des Vereins ist Pulheim, Ortsteil Stommeln.
§ 2 Zweck des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die Ausrichtung von Feierlichkeiten zum 1050-jährigen Jubiläum von Stommeln. 2. Der Vereinszweck ist erfüllt, wenn die Feierlichkeiten zum 1050-jährigen Jubiläum und die damit verbundenen Abschlüsse beendet sind.
§ 3 Mittelverwendung
Zwecke verwendet werden.
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
der seine Ziele unterstützt ( siehe § 2).
A ) Aktive Mitglieder B ) Fördernde Mitglieder, dies sind alle Mitglieder die nicht aktiv sind und den Verein fördern.
Vorstand.
Auflösung des Vereins. 5. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Quartalsende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vor- stand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen. 6. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand mit so- fortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung beziehungsweise Stellungnahme gegeben wer- den. Dies muß schriftlich erfolgen. 7. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses die nächste Mit- gliederversammlung angerufen werden, die abschließend ent- scheidet. Der Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.
§ 5 Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) die Ausschüsse d) die zwei Kassenprüfer
§ 7 Der Vorstand
dem Vorsitzenden zwei stellvertretenden Vorsitzenden dem Geschäftsführer dem Schatzmeister
Vorsitzenden. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
§ 8 Mitgliederversammlung
einzuberufen und besteht aus den aktiven Mitgliedern.
wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder die Einberufung von fünfzig Prozent der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
A ) Wahl des Vorstandes B ) Entlastung des Vorstandes C) Wahl von zwei Kassenprüfern D) Wahl der Ausschüsse
§ 9 Ausschüsse
§ 10 Auflösung
1. Der Verein wird aufgelöst, wenn der Vereinszweck erfüllt ist, alle Abschlüsse erledigt sind, keine Ansprüche gegenüber dem Verein bestehen und das Vermögen verteilt bzw. ein eventueller Gewinn verteilt ist. 2. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. 3. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. 4. Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen wird für Zwecke verwendet, die der Allgemeinheit in Stommeln zugute kommt. Auch hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung. 5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird.
Gründungsmitglieder:
Dr. Martin Schleß Helmut Schmitz Manfred Schumacher Maria Schmitz
Horst Schütz Frank Heinrichs Dr. Ernst Wieland Ellen Leuk
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